Author:
Guéridon Marcel,Suhling Stefan
Abstract
ZusammenfassungIn Justizvollzugsanstalten müssen tagtäglich komplexe und mitunter folgenschwere Entscheidungen getroffen werden. Die Selektion in die sozialtherapeutische Behandlung ist ein typisches Beispiel für vollzugliche Prozesse, die auf solchen Entscheidungen beruhen. Einige jüngere Arbeiten haben die Qualität dieser Selektionsprozesse infrage gestellt, da keine Unterschiede hinsichtlich des A‑priori-Rückfallrisikos erneuter schwerer Straftaten zwischen behandelten und unbehandelten Inhaftierten zu finden waren. Sowohl gemäß Risikoprinzip als auch gemäß der gesetzlichen Grundlage für die Selektion in die Sozialtherapie sollte jedoch ein höheres Risiko bei den Behandelten zu finden sein. Da diese Forschungsergebnisse allerdings lediglich auf einem Vergleich von behandelten und unbehandelten Personen beruhen, wirken einige Schlussfolgerungen voreilig, da die Selektion besser als Prozess verstanden und beschrieben werden sollte. Ein alternativer Ansatz wird vorgeschlagen, der auf Grundlage eines pragmatischen Modells ein besseres Verständnis der Selektionsprozesse verspricht. Eine Auswertung von Daten zur niedersächsischen Sozialtherapie weist entsprechend darauf hin, dass das Risiko erneuter Sexualstraftaten im Rahmen der Indikationsentscheidung eine prominente Rolle spielt und sich die Verweigerung der Behandlung nicht durch das Risiko vorhersagen lässt. Das Ausmaß der Unterschiede im mittleren Rückfallrisiko zwischen sozialtherapeutisch behandelten und nichtbehandelten Personen hängt zudem auch davon ab, ob Inhaftierte, die aufgrund bestimmter Merkmale konsistent keine Behandlung erhalten haben, in die Auswertung aufgenommen werden oder nicht.
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Subject
Law,Psychiatry and Mental health,Applied Psychology
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