Author:
Besse Matthias,Schomburg Anna-K.,Simon Alfred,Hesse Dirk,Müller Jürgen,Zilles-Wegner David
Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund und Ziel der Arbeit
Für die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) liegen Leitlinienempfehlungen zur Behandlung schwerer affektiver und psychotischer Erkrankungen vor, wie sie auch bei Patienten im Maßregelvollzug (MRV) vorkommen. Über die Anwendung der EKT in der forensischen Psychiatrie existieren jedoch keinerlei systematisch erhobene Daten. Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Erhebung des Ist-Zustands sowie des geschätzten Bedarfs an EKT im MRV.
Material und Methoden
Es wurde ein Fragebogen zur Erhebung der aktuellen Anwendung sowie der Einschätzung des Bedarfs an EKT in dieser Population entwickelt. Dieser wurde elektronisch und bei Bedarf postalisch an die forensischen Kliniken in Deutschland versendet.
Ergebnisse
Wir erhielten Antwort von 52 Kliniken (66 %). 29 der Kliniken gaben an, Patienten mit EKT behandeln zu können. Eine Behandlungsindikation wurde klinikübergreifend für 3,4 % der untergebrachten Patienten gesehen. In einem Jahr (2018) wurden insgesamt 32 EKT-Behandlungen an 12 Kliniken des Maßregelvollzugs mit durchschnittlich guter Wirksamkeit (Ø CGI‑I 2,32) durchgeführt. Häufigste Begründung für die fehlende Anwendung der EKT waren mangelnde strukturelle Voraussetzungen. Jeweils etwa ein Drittel der Kliniken sehen einen mittleren bzw. hohen Bedarf an EKT im MRV.
Diskussion
Die EKT kommt im MRV in Deutschland aktuell nur sehr begrenzt zum Einsatz. Auffällig ist, dass die Anzahl der durchgeführten Behandlungen etwa um den Faktor 8 hinter der Indikationshäufigkeit zurücksteht. Ungeachtet dessen sehen zwei Drittel der Kliniken einen mittleren bis hohen Bedarf, womit eine Unterversorgung mit EKT im MRV zu bestehen scheint.
Funder
Georg-August-Universität Göttingen
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Subject
Psychiatry and Mental health,Clinical Neurology,Neurology,General Medicine
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5. Bundesgerichtshof (2020) Beschluss vom 15. Januar 2020 – Az. XII ZB 381/19. https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020016.html. Zugegriffen: 21.04.2020
Cited by
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