Author:
Kratzel U.,Selkinski I.,Bockisch B.,Etzel M.,Korkusuz H.,Sauter B.,Staudt J.,von Müller F.,Grünwald F.,Kranert W. T.,Happel C.
Abstract
ZusammenfassungZiele der Studie waren die Ermittlung der 131I-Inkorporation von Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen einer Radiojodtherapiestation und der resultierenden jährlichen effektiven Dosis sowie der Vergleich mit den in der Richtlinie für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition definierten Grenzwerten für die Inkorporationsüberwachungs- bzw. -nachweispflicht. Gemäß der Richtlinie für physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis ist die regelmäßige Inkorporationsüberwachung ab einer effektiven Dosis von 1 mSv/a erforderlich. Zwischen 0,5 und 1 mSv/a besteht Nachweispflicht, unterhalb von 0,5 mSv/a ist keine Überwachung erforderlich. Des Weiteren soll der in der Richtlinie angegebene Inkorporationsfaktor a für 131I mit den ermittelten Daten überprüft werden. Material und Methoden: Die Berechnung der potenziell durch inkorporierte Aktivität resultierenden jährlichen effektiven Dosis lag bei konservativer Abschätzung für die auf der untersuchten Radioiodtherapiestation tätigen Mitarbeiter mit einem Wert von ca. 10 mSv/a deutlich im Bereich der Überwachungspflicht. Es wurden über 27 Monate in unregelmäßigen Abständen 156 Urinproben (24 h Sammelurin) von 14 Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen auf 131I-Aktivitätskonzentration untersucht. Die Expositionszeiträume pro Probennahme lagen im Median bei 14 Tagen. Die Aktivität wurde hauptsächlich in Kapselform appliziert, die Vorbereitung und Messung der Kapseln erfolgte unter einem Nuklidabzug. Ergebnisse: Für die Berechnung wurde die im Urin gemessene Aktivitätskonzentration auf den individuellen Expositionszeitraum vor der Urinsammlung bezogen. Dabei wurde eine chronische Aktivitätszufuhr seit mindestens drei Tagen vorausgesetzt. Die mittleren jährlichen effektiven Dosen betrugen für das Pflegepersonal (n = 3) 2,4 · 10–1 mSv/a, für das Reinigungspersonal (n = 2) 5,6 · 10–2 mSv/a, für das medizinisch technische Personal (n = 2) 2,8 · 10–3 mSv/a und für das ärztliche Personal (n = 7) 5,2 · 10–3 mSv/a. Die jährlichen effektiven Dosen lagen damit für alle Berufsgruppen und alle Einzelpersonen unter der in der Richtlinie definierten Grenze der Überwachungspflicht. In einer theoretischen Worst-case-Berechnung wurde zusätzlich, ausgehend vom höchsten gemessenen Einzelwert für jede Berufsgruppe, eine maximale jährliche effektive Dosis für diese berechnet. Hier ergab sich für Pflegepersonal 4,0 · 10+0 mSv/a, für Reinigungspersonal 3,6 · 10–1 mSv/a, für ärztliches und technisches Personal je 1,0 · 10–1 mSv/a. Die ermittelten mittleren Inkorporationsfaktoren lagen zwischen 3,0 · 10–8 für Pflegepersonal und 3,6 · 10–10 für technisches Personal (Reinigungspersonal: 7,0 · 10–9; Ärzte: 6,5 · 10–10) und damit deutlich unter dem in der Richtlinie zur Berechnung vorgeschriebenen Inkorporationsfaktor für 131I. Schlussfolgerungen: Bei der Beurteilung der durch inkorporierte 131I-Aktivität resultierenden jährlichen effektiven Dosis muss nach Tätigkeitsfeldern unterschieden werden. Für Berufsgruppen, die einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit im Patientenzimmer verbringen, (Pflege-, Reinigungspersonal) kann unter Umständen eine Inkorporationsüberwachung notwendig werden. Für das ärztliche und medizinisch-technische Personal ist eine regelmäßige Inkorporationsüberwachung unter den gegebenen Umständen nicht erforderlich. Der in der Richtlinie angegebene Inkorporationsfaktor a von 10–6 für das Auspacken und Vermessen von 131I-Kapseln im Abzug kann nach den vorliegenden Messergebnissen um einen Faktor 10 reduziert werden, um Ergebnisse zu erhalten, die der tatsächlichen effektiven Jahresdosis besser entsprechen. Für 99mTc und 18F ist ein Inkorporationsfaktor von 10–7 inzwischen akzeptiert.
Subject
Radiology Nuclear Medicine and imaging,General Medicine
Cited by
2 articles.
订阅此论文施引文献
订阅此论文施引文献,注册后可以免费订阅5篇论文的施引文献,订阅后可以查看论文全部施引文献