Affiliation:
1. Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Universitätsklinikum Magdeburg AöR,
Otto-von-Guericke-Universität, Magdeburg
2. Refluxcenter, Düsseldorf
3. Klinik für Audiologie und Phoniatrie, Charité –
Universitätsmedizin Berlin, Berlin
Abstract
ZusammenfassungSchluckstörungen sind häufig. Sie können zu
erhöhter Mortalität durch aspirationsbedingte
Lungenkomplikationen und Mangelernährung einerseits sowie einer
erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität andererseits
führen. Die demografische Entwicklung in Deutschland lässt einen
kontinuierlichen Anstieg der Dysphagie in den kommenden Jahren erwarten.
Schwerpunkte sind dabei neurodegenerative Erkrankungen, die Tumoren im Verlauf
der Schluckstraße und die Folgen der Tumorbehandlung im oberen
Aerodigestivtrakt.Vorrangig sind die Ärzte aus dem HNO-Bereich und der Phoniatrie als
kompetente Fachgruppen zentrale Ansprechpartner für die Diagnostik und
Therapieplanung der Dysphagie.Die meist komplexen Störungen verlangen eine differenzierte Anamnese,
Diagnostik und eine symptomorientierte Behandlung.Das Einbeziehen auch von nicht-ärztlichen Fachgruppen wie
Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in die Planung einer
effizienten Therapie erweitert und komplettiert die kompetente
patientenzentrierte Betreuung. Die konservative Dysphagietherapie durch
Logopäden und ähnliche Fachgruppen ist, auch
längerfristig, ein wichtiges Standbein der Behandlung. Zudem
können Anteile der spezifischen Diagnostik in enger Kooperation
übernommen werden.Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit insbesondere mit den
intensivmedizinischen neurologischen und internistischen Fachgruppen ist
erforderlich.Die in diesem Positionspapier beschriebenen Verfahren der speziellen Endoskopie
gehören zu den originären ärztlichen Leistungen,
vornehmlich der Fachärzte für Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde
bzw. für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
(Phoniatrie und Pädaudiologie).Die Endoskopie ist eine ärztliche Leistung, die grundsätzlich
nicht delegierbar ist „In keinem Fall delegierbar sind Leistungen der
Endoskopie (außer Kapselendoskopien, die durch speziell ausgebildete
nichtärztliche Mitarbeiter geführt werden können) und
der Sonografie“ siehe 278. Entsprechend
ist eine Substitution des Arztes ausgeschlossen.
Cited by
29 articles.
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