Affiliation:
1. Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS), Hamburg, Deutschland
2. Substitutionsambulanz Altona, Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll, Klinik für Abhängigkeitserkrankungen, Hamburg, Deutschland
Abstract
Zusammenfassung
Ziel der Studie Die weltweit effektivste Behandlungsform der Opioidabhängigkeit ist die Substitutionsbehandlung mit Opioiden (Opioidsubstitutionstherapie – OST). Diese Therapieform ist auch in Deutschland etabliert. Jedoch bestehen Versorgungslücken, v. a. in ländlichen Gebieten und einzelnen Bundesländern, was auf eine abnehmende Anzahl substituierender ÄrztInnen zurückzuführen ist. Mit der 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV) in 2017 wurden ärztlich-therapeutische Aufgaben der OST in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer überführt. Die umfassende Reform der Rahmenbedingungen der OST führt zu einer stärkeren Rechtssicherheit dieser Behandlungsform. Die vorliegende Studie zielt darauf ab, die Auswirkungen der 3. BtMVVÄndV aus der Behandelndenperspektive zu analysieren.
Methode Ein Fragebogen zu individuellen Erfahrungen mit den Veränderungen durch die 3. BtMVVÄndV wurde zwischen August und Dezember 2019 an 2503 substituierende ÄrztInnen in Deutschland sowie an 563 nicht oder länger nicht mehr substituierende ÄrztInnen in Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen verschickt. Die Versendung erfolgte über die Bundesopiumstelle sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen der ausgewählten Bundesländer. Die Auswertung differenziert zwischen substituierenden ÄrztInnen mit und ohne suchtmedizinische Weiterbildung sowie zwischen städtischen und ländlichen Kreisen.
Ergebnisse Die Rücklaufquote substituierender ÄrztInnen lag bei 34,1%. Das Durchschnittsalter betrug 57,9 (± 8,7) Jahre und 64,5% waren männlich. Aus substitutionsärztlicher Sicht waren die relevantesten Änderungen der 3. BtMVVÄndV keine zeitliche Vorgabe für das Erreichen einer Opioidabstinenz (85,3%), die neue Bewertung und Behandlung des Konsums weiterer psychotroper Substanzen (71,0%), die Möglichkeit, die Take-Home-Verordnung auf 30 Tage auszudehnen (70,0%) sowie die größere Rechtssicherheit (66,2%). Die Ausweitung der Konsiliarbehandlung auf 10 PatientInnen erfuhr mit 14,8% wenig Zustimmung. 36,7% sah die Versorgung substituierter PatientInnen weder aktuell noch zukünftig gesichert.
Schlussfolgerung Die Neuerungen durch die 3. BtMVVÄndV wurden positiv aufgenommen und hinsichtlich der erhöhten Rechtssicherheit und therapeutischen Freiheiten als relevant eingestuft. Informationsbedarf besteht in ländlichen Gebieten, bei substituierenden ÄrztInnen ohne suchtmedizinische Weiterbildung sowie bei ÄrztInnen, die in der Vergangenheit substituierten, es aktuell jedoch nicht mehr tun.
Subject
Public Health, Environmental and Occupational Health
Reference25 articles.
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Cited by
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