Affiliation:
1. Klinische Psychologie und Psychotherapie, Universität Hildesheim Institut für Psychologie, Hildesheim, Germany
2. Referat Rehastrategie, Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Laatzen, Germany
Abstract
ZusammenfassungZiel Die Qualität von sozialmedizinischen Gutachten, die im Rahmen von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Störung für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) angefertigt werden, ist bislang kaum untersucht worden. In der vorliegenden Studie sollte untersucht werden, inwieweit fachärztliche Gutachten zur Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) der Leitlinie der DRV zu sozialmedizinischen Gutachten bei psychischen und Verhaltensstörungen entsprechen.Methodik Zur Überprüfung der Gutachtenqualität wurden 52 sozialmedizinische Gutachten, in denen die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) vergeben und ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden festgestellt wurde, analysiert. Die Gutachtenqualität wurde sowohl quantitativ mit der Berechnung von Qualitätspunkten, als auch qualitativ durch inhaltliche Analysen erfasst. Zur Überprüfung der Beurteiler_innenübereinstimmung wurde die prozentuale Übereinstimmung und Cohens Kappa für zwei Rater_innen anhand einer Teilstichprobe (n=11) berechnet.Ergebnisse Die analysierten Gutachten erreichten durchschnittlich 36,1 (SD=7,4) von 92 möglichen Qualitätspunkten (Range 22/56). In den meisten Gutachten waren die Beschreibungen der Teilhabeeinschränkungen, der Epikrise und der sozialmedizinischen Schlussbildung unbefriedigend.Schlussfolgerung Die unzureichende Darstellung der Funktions- und Teilhabeeinschränkungen in den Gutachten wird möglicherweise dem tatsächlichen Sachverhalt nicht gerecht, so dass der Beweis einer Gesundheitsstörung mit den entsprechenden Leistungseinschränkungen nicht zweifelsfrei erbracht werden kann. Dementsprechend sind Maßnahmen zur Verbesserung der Gutachtenqualität wie Schulungen und regelmäßige Qualitätsüberprüfungen notwendig.