Affiliation:
1. LL.M. (Berkeley) Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln Germany Köln
Abstract
Zusammenfassung
Die Wirklichkeit subjektiver Rechte, ihre Funktion für soziale Institutionen, wird im Recht selbst nur unzureichend reflektiert. In dem Maße, wie die privatrechtlichen Grundbegriffe zu solchen des positiven Rechts werden, wandert auch die Reflexion über die gesellschaftlichen Wirkungen subjektiver Rechte in den politischen Prozess aus. Die Kopplung von unparteilicher Normreflexion an das Demokratieprinzip gerät jedoch unter Druck, wenn sich Gesellschaft nicht mehr territorial, sondern global konstituiert und epistemisch ausdifferenziert. Will das Recht unter diesen Bedingungen unparteilich über Rechtskonflikte entscheiden, muss es die Verknüpfung privater Rechte mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilrationalitäten rekonstruieren. Das wird anhand der sozialen Multilateralität von Eigentumsrechten und hier wiederum mit besonderem Blick auf die Rechte des Urhebers gezeigt. Angesichts von Regelbildungsprozessen jenseits des politischen Systems ist auch der Begriff der öffentlichen Autonomie umzudenken und entsprechend zu multiplizieren. Er ist darauf gerichtet, jedwede gegebene Praxis in Frage stellen zu können durch effektive Möglichkeiten zur Etablierung einer Gegenpraxis. Die Zeit, in der das Recht meinte, die Wirklichkeit der Rechte ausblenden und sich politisch entlasten zu können, ist vorbei.
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