Affiliation:
1. Lilienweg 4 64560 Riedstadt
Abstract
Seit 2003 ist in Deutschland die Mindestsicherung im Alter nicht mehr integraler Bestandteil einer universellen Sozialhilfe, sondern als bedarfsabhängige Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abweichend geregelt. Durch die Reform sollte die Nichtinanspruchnahme zustehender Hilfen bei alten Menschen vermindert werden. So wurde der Unterhaltsrückgriff auf Kinder weitgehend ausgesetzt und eine Beratungspflicht der Rentenversicherung eingeführt. Seitdem zeigt sich eine hohe und - wie in den 1990er Jahrentendenziell steigende Zahl der Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dennoch ist die Nichtinanspruchnahme ziehender Mindestsicherungsleistungen nach wie vor verbreitet. Angesichts der derzeitigen rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen ist eine nochmalige Zunahme der Bedürftigkeit im Alter zu befürchten.
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