1. H. Wieder: Dr. Elisabeth Seibert; in: Ariadne, 1986, H. 5, S. 14–16. - Ihr zu Ehren stiftet seit 1982 für eine Leistung, die “die besondere Situation der Frauen ins Bewußtsein der Öffentlichkeit rückt”, das Land Hessen einen jährlichen Förderpreis von 20.000 DM. Im Wechsel wird ein Wissenschaftsund ein Journalistenpreis vergeben.
2. S. Jenkner wendet sich mit Hinweis auf das Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart NF 1/1951 gegen die Behauptung, daß nur Frau Seibert der Erfolg allein zukomme, wie sie z.B. vertreten wird von S. Latka-Jöhring: 40 Jahre Grundgesetz Art. 3, Abs. 2 - Kritischer, politischer und aufgeklärter…; in: Informationen für die Frau, Febr. 1989, S. 3ff.
3. D. Karsten, a.a.O., S. 94 und 108.
4. vgl. hierzu ausführlicher R. Wiggershaus: Geschichte der Frauen und der Frauenbewegung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik nach 1945, Wuppertal 1979, S. 89ff.
5. R. Wiggershausen, a.a.O., S. 93.