1. Der vorliegenden Aufstellung liegen die Daten von 56 der insgesamt 66 germanistischen Institute der Bundesrepublik (pädagogische Hochschulen nicht mitgerechnet) und ihren 252 möglichen germanistischen Studienfächern mit dem Abschluß Magister/Magistra Artium zugrunde. Nicht berücksichtigt wurden die Studienordnungen des Faches Deutsch im Rahmen der Lehramtsstudiengänge, die naturgemäß alle drei Bereiche der Deutschen Philologie abdekken.
2. Die neugermanistischen Fächer werden daher als Neuere deutsche Literatur bezeichnet, die altgermanistischen als Ältere deutsche Literatur und Sprache. Die sprachwissenschaftlichen Fächer werden vereinfachend als Linguistik bezeichnet. Die übergreifenden Fächer werden einheitlich als “Germanistik” bezeichnet. In den Tabellen steht “G” für das Fach Germanistik, “N” für Neuere deutsche Literatur, “Ä” für Altere deutsche Literatur und Sprache und “L” für Linguistik. “HF” bedeutet Hauptfach, “NF” bedeutet Nebenfach.
3. Angegeben sind hier die Zahlen aller linguistischen Studienfächer. In den Klammern stehen die Zahlen der nicht germanistisch ausgerichteten linguistischen Studienfächer (Allgemeine Sprachwissenschaft, Vergleichende Sprachewissenschaft, Theoretische Sprachwissenschaft, Phonetik).
4. Im folgenden werden um der Lesbarkeit willen die Studienfächer Germanistik, Neuere deutsche Literatur, Ältere deutsche Literatur und Sprache und Linguistik kursiv gesetzt, die Studienbereiche Neugermanistik, Altgermanistik und Linguistik aber recte belassen.
5. In den Fällen, in denen die Bereiche gewählt werden können, wurde für die Statistik das Minimum der zu studierenden Bereiche zugrunde gelegt. Wenn also beispielsweise in einem Fach Leistungsnachweise im Bereich Neugermanistik und Linguistik vorgeschrieben sind und die Studierenden wählen können, ob sie weitere Leistungsnachweise im Bereich Linguistik oder Altgermanistik erwerben möchten, wurde angenommen, daß sie den bereits bekannten Bereich Linguistik wählen. In der Tabelle steht ein solcher Fall dann unter der Rubrik “2 Bereiche”.