1. Zum Verständnis der Statusvergleiche sind einige Erläuterungen zur Konstruktion der Indikatoren notwendig. Da der Vergleichsmaßstab der Status der Herkunftsfamilie ist, wurde beim Bildungsniveau, der aus der beruflichen Stellung konstruierten beruflichen Handlungsautonomie und dem Berufsprestige auf den jeweils höheren Wert der beiden Elternteile zurückgegriffen. Das Bildungsniveau wurde anschließend in drei Stufen zusammengefasst: (1) weniger als (Fach-) Abitur, (2) (Fach-) Abitur und (3) Studienabschluss. Um einen Vergleich des auf Treimans (1977) internationaler Prestigeskala erhobenen Prestiges der Eltern mit dem auf Wegeners Magnitude-Prestigeskala gemessenen Berufsprestige der Befragten zu ermöglichen, wurden beide entlang den Quartilsgrenzen in vier Kategorien zusammengefasst. Angaben zum Einkommen der Eltern liegen nur als in kategorialer Form (9 Ausprägungen) erhobenes Haushaltseinkommen vor. Da das Befragteneinkommen offen erhoben wurde, bietet es sich auch hier an, für den Vergleich entlang der Quartilsgrenzen zu kategorisieren. Nicht von allen befragten Schülern hat ein Elternteil an der Elternbefragung im Rahmen der Primärerhebung teilgenommen. Wo keine Angaben der Eltern (14,2 Prozent der Teilnehmer der zweiten Wiederbefragung) vorlagen, wurde bei der Variablenkonstruktion auf Angaben der Schüler zurückgegriffen.