Author:
Pfaar Oliver,Beule Achim Georg,Laudien Martin,Stuck Boris A.,Aletsee Christoph,Klimek Ludger,Milger-Kneidinger Katrin,Popert Uwe,Rose Markus,Wagenmann Martin,
Abstract
ZusammenfassungMonoklonale Antikörper (sog. Biologika) können bei chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRScNP, im englischen Sprachgebrauch CRSwNP) im Rahmen ihrer Zulassung verordnet werden. Allerdings ist die Verordnung auf die schwere CRScNP ohne Krankheitskontrolle begrenzt, wobei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind. Derzeit sind Dupilumab, Omalizumab und Mepolizumab zugelassen, in der Literatur gibt es entsprechende Evidenz für ihre Wirksamkeit und Sicherheit. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig weitere Biologika in dieser Indikation zugelassen werden. Die Schwere der Erkrankung sollte vor Therapieeinleitung sowie die Wirksamkeit dieser Therapie nach einem angemessenen Zeitraum objektiv und subjektiv überprüft werden. Hierfür kann der in diesem aktualisierten Leitlinien-Kapitel vorgeschlagene Dokumentationsbogen verwendet werden. Bei Vorliegen von relativen Kontraindikationen sollte nur nach differenzierter Abwägung durch erfahrene Ärzt*innen und als Einzelfallentscheidung ein Therapieversuch mit Biologika erfolgen. Zusammenfassend hat das vorliegende Leitlinien-Kapitel zum Ziel, angesichts der zunehmenden Evidenz zur Therapie mit diesen Substanzen bzw. der zunehmenden Zahl an Zulassungen unterschiedlicher Biologika zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung von erwachsenen Patient*innen mit dieser Therapieform beizutragen.
Funder
Philipps-Universität Marburg
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Cited by
1 articles.
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