1. Vgl. Grundlagen § 8.
2. Vgl. die letzte Anmerkung zu § 1.
3. Vgl. § 7, Satz 12, Anmerkung.
4. Sie ist sogar „absolut-beschränkt” (vgl. Grundlagen § 5, 4. Bemerkung). In der Voranzeige in den Gött. Nachr. von 1907 war durchweg von absoluter Beschränktheit die Rede, und es wurde dafür unter Hinweis auf den Unterschied kurz der Name ”beschränkt” gebraucht. Die weitere Entwicklung der Theorie hat jedoch gezeigt, daß es zweckmäßiger ist, überall beschränkte, nicht absolut-beschränkte Formen zu betrachten.
5. Vgl. Grundlagen § 6.