Abstract
ZusammenfassungDas Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht leitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Dieses Recht schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen sowie hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, auch in Anspruch zu nehmen. Inzwischen liegen einige Regelungsvorschläge und Gesetzesentwürfe vor, die unterschiedliche Konzeptionen einer möglichen zukünftigen Regelung der Suizidbeihilfe verfolgen. Der Suche nach einer neuen Regelung sollte aber aus strafrechtlicher Perspektive stets die Frage nach der Erforderlichkeit einer neuen Regelung vorausgehen. Eine Neuregelung darf sich nicht auf bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Personen mit unheilbarer, tödlicher Erkrankung, beschränken, weil andernfalls das Suizidmotiv bewertet würde. Dieses bringt die besondere Herausforderung mit sich, eine Regelung zu finden, die ohne eine Bewertung des Suizidmotivs die unterschiedlichen Problem- und Bedürfnislagen erfasst und dabei auch in den Blick nimmt, dass die Autonomie des Einzelnen in unterschiedlicher Weise gefährdet sein kann.Der Beitrag nimmt seinen Ausgangspunkt in dem Recht auf Selbsttötung, beleuchtet unterschiedliche Konzepte und diskutiert ihre Vor- und Nachteile, ohne einzelne Gesetzesvorschläge explizit herauszustellen. Hierdurch soll die weitere Debatte um einzelne Aspekte bereichert werden. Zugleich wird dafür geworben, gesetzgeberische Zurückhaltung zu üben.
Funder
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Subject
Public Health, Environmental and Occupational Health
Cited by
4 articles.
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