1. Damit soll aber nicht gesagt sein, dass auch umgekehrt das Fehlen oder vielmehr das Nichtauffinden der Cholerabakterien in einem choleraverdächtigen Falle unter allen Umständen das Nichtvorhandensein der Cholera beweist. Ebenso wie bei anderen durch Mikroorganismen bedingten Infectionskrankheiten können auch bei der Cholera einzelne Fälle vorkommen, welche man wegen ihres sonstigen Verhaltens als unzweifelhafte Cholerafälle ansehen muss, bei denen aber, sei es wegen mangelhafter Befähigung des Untersuchenden, sei es, weil sie im ungeeigneten Zeitpunkte untersucht sind, die Cholerabakterien nicht gefunden werden.
2. Diese leichtesten Cholerafälle, bei denen Cholerabakterien in den festen Dejectionen scheinbar gesunder Menschen gefunden wurden, kommen nur unter Gruppen von Menschen vor, die gleichmässig der Infection ausgesetzt waren und neben den leichten auch schwere Fälle aufweisen. Bei Personen, welche gar nicht inficirt sein konnten, ist etwas derartiges noch niemals gefunden worden. Man muss diese Fälle deswegen als echte Cholerafälle auffassen und kann sie nicht etwa als Beweismittel gegen den specifischen Charakter der Cholerabakterien verwerthen.
3. Deutsche medicinische Wochenschrift. 1893. Nr. 7. S. 161. Es ist mir unverständlich, warum Herr Dr. Rumpel in seinem Aufsatze in gesperrter Schrift mittheilt, dass “weder ich noch Dr. Weisser mit der Feststellung der Choleradiagnose in Hamburg etwas zu thun gehabt haben”, da doch weder ich, noch Dr. Weisser das jemals beansprucht haben. Meine Betheiligung an der Angelegenheit beschränkt sich darauf, dass ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben habe, dass die Choleradiagnose in Hamburg so viel Zeit in Anspruch genommen hatte, während sie doch in Altona so schnell gelungen war.
4. Deutsche medicinische Wochenschrift. 1884. Nr. 32 u. 32A.
5. Diese Zeitschrift. 1887. Bd. II. S. 337.