1. Vgl. Anm. 11 Severi, Rend. Semin. mat. Roma (2)7 (1932), S. 43
2. zitierte Arbeit von Severi, S. 42.
3. Satz 4 gilt nicht mehr bei beliebiger Abschließung des Raumes, so nicht mehr in dem von Osgood eingeführten ?Raume der Funktionentheorie?; hier können wir behaupten, daß die gegebene transzendente Fläche mindestenseine dern unendlichfernen Ebenen als wesentliche Singularitätenfläche hat. Wohl gilt Satz 4 in allen Räumen, deren unendlichferne Punkte eineirreduzible analytische Mannigfaltigkeit bilden. Satz 4 enthält als unmittelbare Folgerung den bekannten Hurwitz-Weierstraßschen Satz, daßeine im abgeschlossenen Raume merornorphe Funktion eine rationale ist, S. 41).