Abstract
Die EG-Kommission hat am 22. 5.1996 mit dem Dokument KOM(96) 209 endg. ein Grünbuch „Finanzdienstleistungen: Wahrung der Verbraucherinteressen“ verabschiedet. Bereits die einleitende „Mitteilung an die Kommission“ signalisiert einen gewissen Perspektivenwechsel in der europäischen Bankrechtspolitik. Hatte sich die Bankrechtsangleichung bisher primär der „prudential regulation“ des Finanzdienstleistungssektors gewidmet, so soll für künftige Maßnahmen der private Konsument im Brennpunkt stehen. Als derzeit gravierendste Mißstände werden ausgemacht: allgemein der Distanzvertrieb von Finanzdienstleistungen, den die kurz vor der Verabschiedung stehende Distanzgeschäftsrichtlinie noch nicht erfaßt; im besonderen die unzureichende Aufklärungsintensität bei komplexen Bankgeschäften wie Leasing oder Hypothekarkrediten; Mängel im Kreditkartengeschäft; schließlich das aggressive und z. T. fraudulöse Geschäftsgebaren seitens unregulierter Finanzintermediäre; zu letzterem erwägt die Kommission gemeinschaftsweite Regulierungen. Die Frist für die Abgabe von Kommentaren zu diesem Grünbuch läuft am 15. Oktober 1996 ab. Da noch keine deutsche Übersetzung vorliegt, wird das Dokument im folgenden in englischer Sprache abgedruckt
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