Beweismaßstäbe betreffen den Grad an Sicherheit, den Richter an die Beurteilung tatsächlicher Sachverhalte anlegen müssen. Der Beitrag untersucht am Beispiel von Beweismaßanforderungen für den Nachweis von Gesundheitsstörungen und Teilhabebeeinträchtigungen, wie sich Beweismaßanforderungen an das Gericht auf Urteils- und Entscheidungsprozesse von Sachverständigen und sich umgekehrt diagnostische Sicherungspraktiken auf die gutachterliche Urteilsbildung und damit letztlich auch auf die sozialrechtliche Beweissicherung auswirken können.
Die Analyse zeigt, dass im Vergleich von psychiatrischer und psychologischer Begutachtung die mess- und testtheoretischen Anforderungen an psychologische Diagnostik dazu beitragen können, dass die Sicherung von Gesundheitsstörungen und Teilhabebeeinträchtigungen durch psychologische Sachverständige zu anderen Ergebnissen führen als die vorwiegend klinische Ausrichtung psychiatrischer Sachverständiger. Validierungsintensive psychologische Begutachtung erhöht die Schwelle für den gesicherten Nachweis von Gesundheitsschäden, verbessert aber zugleich auch die Zuordnungssicherheit und Treffgenauigkeit für den Nachweis anspruchsbegründender Tatsachen. Es kann vermutet werden, dass die unterschiedlichen Sicherungspraktiken psychologischer und medizinischer Sachverständiger Auswirkungen auf die rechtliche Anerkennung anspruchsbegründender Tatsachen durch Gerichte haben.