Der Aufsatz geht der Frage nach, ob die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu einer Reduzierung von Geschlechterungleichheiten nicht nur bei Stundenlöhnen, sondern auch bei Arbeitszeiten und monatlichen Verdiensten beigetragen hat. Anhand der Verdienststrukturerhebung 2014 und der Verdiensterhebung 2015 wurden ein Panel-Datensatz generiert und Differenz-in-Differenzen-Analysen auf der Betriebsebene durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen eine bis zu 3,6 Prozentpunkte stärkere Reduzierung des durchschnittlichen Gender Pay Gap der Stundenlöhne in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben als in nicht betroffenen Betrieben. Die Stundenlohneffekte des Mindestlohns auf Frauen und Männer im Niedriglohnbereich fielen jedoch gleich hoch aus. Zudem ergäbe sich keine Verringerung des Gender Pay Gap durch den Mindestlohn, wenn Frauen und Männer gleich auf Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung verteilt wären. Der Gender Time Gap verringerte sich in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben im Durchschnitt um rund 2,4 Prozentpunkte und für Beschäftigte im Niedriglohnbereich um rund 3,9 Prozentpunkte stärker als in nicht betroffenen Betrieben. Durch den Mindestlohn kam es zu einer deutlichen Verringerung des durchschnittlichen Gender Earnings Gap der monatlichen Bruttoverdienste. Dieser reduzierte sich in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben bei Betrachtung aller Beschäftigten um bis zu 6,1 Prozentpunkte und bei Niedriglohnbeschäftigten um bis zu 4,6 Prozentpunkte stärker als in nicht betroffenen Betrieben.