Westliche Einwanderungsgesellschaften stratifizieren Geflüchtete ungleich entlang ihrer jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Statusposition. Diese bestimmt den Zugang zu sozialen und politischen Rechten sowie zum Grad der Aufenthaltssicherheit. Um in der Hierarchie dieser civic stratification aufzusteigen, müssen verschiedene Gruppen von Geflüchteten zunehmend Integrationsleistungen nachweisen. Das bereits den Umbau des Wohlfahrtsstaates prägende Aktivierungsparadigma des „Förderns und Forderns“ wird so verstärkt auch in der Integrationspolitik implementiert. Der Beitrag diskutiert dies am Beispiel einer mit dem Integrationsgesetz 2016 einhergehenden Neuregelung in Deutschland. Seither wird Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen die unbefristete Niederlassung nur mehr erlaubt, wenn sie, neben weiteren Voraussetzungen, über Sprachkompetenz in Deutsch verfügen und den Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Bezogen auf die Zielgruppen der Rechtsänderung untersuchen wir, inwieweit Frauen größere Schwierigkeiten haben werden als Männer, die Voraussetzungen zu erfüllen. Analysen auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016 bis 2018 zeigen: Frauen, vor allem Mütter, verfügen seltener als Männer über die geforderte Sprachkompetenz in Deutsch. Sie weisen zudem eine signifikant geringere Wahrscheinlichkeit der Erwerbspartizipation auf. Ehefrauen können Lebensunterhaltssicherung gegebenenfalls vermittelt über den Ehepartner nachweisen, was jedoch Abhängigkeitsverhältnisse stärkt. Frauen ohne Ehepartner sowie Mütter haben bislang geringere Chancen, in der civic stratification der Einwanderungsgesellschaft aufzusteigen. Insbesondere bei diesen Frauen besteht die Gefahr indirekter institutioneller Diskriminierung.