Author:
Čyras Vytautas,Lachmayer Friedrich
Abstract
In dem Beitrag gehen wir davon aus, dass die in den Obligationen enthaltenen Rechtsbegriffe als ein modal indifferentes Substrat aus den Obligationen herausgelöst und, ebenso wie auch andere Rechtsbegriffe, Gegenstand eines Rechtsthesaurus sein können. Darüber hinaus schlagen wir vor, drei weitere Relationen zwischen den Rechtsbegriffen einzubeziehen, wenn es darum geht, einen Rechtsthesaurus oder eine rechtliche Ontologie zu entwickeln. Diese drei Arten betreffen schwache Beziehungen: dialektische Beziehungen, Kontextbeziehungen und metaphorische Beziehungen. Sie ergänzen die fünf Arten von starken logischen Beziehungen, nämlich die der Synonymie, semi-Synonymie, Antonymie, Hyperonymie/Hyponymie und thematische Beziehungen. Ein anderes Thema ist die Kombination der Modi des Sollens, die insbesondere zu Verpflichtung, Erlaubnis, Freiheit und Verbot führt. Die Rechtsbegriffe sind auch in Normen eingebettet, sodass die Normstruktur selbst für den Kontext der Rechtsbegriffe relevant ist, auch wenn diese als modalindifferentes Substrat dann aus dem normativen Kontext herausgelöst werden. Dabei unterscheiden wir als Normbestandteile die Bedingung, das Subjekt, den Modus des Sollens, die Handlung und schließlich den Zweck. Die Unterscheidung in To-Do Normen und in To-Be Normen ist unserer Meinung nach für die Analyse der Rechtstexte zielführend.
Cited by
2 articles.
订阅此论文施引文献
订阅此论文施引文献,注册后可以免费订阅5篇论文的施引文献,订阅后可以查看论文全部施引文献