Abstract
Zusammenfassung: Wird Straftätern/Straftäterinnen freigestellt, ob sie an einem Wiedergutmachungsprogramm teilnehmen, so ist dies zwangsläufig mit der Frage verbunden, ob sich die Gruppe der Teilnahmewilligen nicht von vornherein durch bestimmte Merkmale auszeichnet. Durchgeführte Kontrollen einer möglichen Selbstselektion beschränken sich bisher ausschließlich auf demografische und deliktbezogene Variablen, die den Strafakten entnommen werden können. Um eine Überschätzung der Programmerfolge, z. B. in Bezug auf die Rückfallwahrscheinlichkeit, zu vermeiden, wäre es jedoch wichtig, auch solche Variablen zu kontrollieren, welche die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Verhaltensänderung anzeigen. In der vorliegenden Studie wurde in diesem Sinne die Bereitschaft der Straftäter/Straftäterinnen kontrolliert, Verantwortung für ihre Tat zu übernehmen. Es zeigte sich, dass diejenigen, welche freiwillig das Angebot eines Modellprojektes nutzen wollen (n = 27), von vornherein eine geringere Tendenz zur Rechtfertigung ihrer Delikte aufweisen als solche, die das Angebot nicht zu nutzen bereit sind (n = 51). Probleme der Erfolgsevaluation sowie des Freiwilligkeitsprinzips bei nachgerichtlichen Wiedergutmachungsprogrammen werden diskutiert.
Subject
General Psychology,Social Psychology
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