Affiliation:
1. Universitätsklinik für Neurochirurgie, Inselspital Bern
Abstract
Rückenleiden gehören zu den häufigsten Volkskrankheiten und weisen eine hohe spontane Besserungs- oder Rückbildungsrate auf. Bis auf schwere neurologische Störungen sind Operationen nur dann indiziert, wenn 1) eine klare Symptomatik besteht, 2) eine klare, fast immer mechanisch wirksame Ursache diagnostiziert werden kann, die die Symptomatik erklärt, 3) konservative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die Beschwerden weiter bestehen und 4) die „Spontanheilungszeit“ abgewartet wurde. Nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin ist die Chirurgie bei Bandscheibenvorfällen, Spinalkanalstenose und symptomatischer Spondylolisthesis der konservativen Therapie überlegen, wenn nach definierten Indikationen die Operation erfolgt. Leider wird die Evidenzlage zuweilen von der Indikation getrennt. Zurückhaltung ist angebracht, wenn ohne die genannten Kriterien und mit dem Argument einer prophylaktischen oder ansonsten bestehenden neurologischen Gefährdung Operationen vorgeschlagen werden.
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