Affiliation:
1. Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Deutschland
Abstract
Zusammenfassung: Zielsetzung: Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet Anbietende von Glücksspielen Spielerschutzmaßnahmen zu implementieren. Befunde, die Rückschlüsse auf die Erreichbarkeit von Problemspielenden ermöglichen, sind limitiert; ebenso die Anwendung freiwilliger Selbstlimitierungsstrategien. Die Studie untersucht die Nutzung von Spielerschutzmaßnahmen sowie Anwendungen selbstlimitierender Strategien. Methodik: Lottospielende in Rheinland-Pfalz wurden mittels Fragebogen (terrestrisch und online) befragt. Die Gesamtstichprobe umfasste 1.966 Fragebogen. Die Differenzierung von Normal- und Problemspielenden erfolgte mittels „Lie-/Bet-Questionnaire“. Ergebnisse: Der Anteil Problemspielender betrug 7.8 % (Lebenszeit). Die Nutzung der Spielerschutzmaßnahmen war durchschnittlich bis gering (41.2-0.0 %) und erfolgte aufgrund konkreter Problemlagen; mehr Problemspielende nutzten Spielerschutzmaßnahmen. Eine Ansprache durch Mitarbeitende erfolgte kaum: 12.9 % der terrestrischen und 1.5 % der online Problemspielenden wurden auf ihr Spielverhalten angesprochen. Problemspielende zeigten signifikant geringere Zustimmungswerte, Spieldauer, -häufigkeit und Einsätze zu begrenzen; online ergab sich kein signifikanter Unterschied bei der Einsatz-Limitierung. Schlussfolgerungen: Die Mehrheit der Problemspielenden wird durch Spielerschutzmaßnahmen nicht erreicht. Verhaltensdatenbasierte Frühwarnsysteme können dazu beitragen, die Reichweite von Spielerschutzmaßnahmen bei Problemspielenden zu erhöhen.
Subject
Psychiatry and Mental health,Public Health, Environmental and Occupational Health,Medicine (miscellaneous)