Affiliation:
1. Facharzt FMH für Allgemeinmedizin (spez. Geriatrie)
Abstract
Anders als in den meisten europäischen Ländern, ist Suizidbeihilfe in der Schweiz nicht illegal. Die Anzahl assistierter Suizide vermittelt durch Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas hat in den letzten zwanzig Jahren stark zugenommen. Kern der ärztlichen Mitbeteiligung ist die Verschreibung einer tödlichen Dosis Natriumpentobarbital. Dabei hat sich der Arzt an die Regeln der ärztlichen Sorgfaltspflichten zu halten. Diese verlangen eine persönliche Untersuchung des Patienten und ein Aufklärungsgespräch. Diagnose, zu erwartende Prognose und mögliche Behandlungsalternativen müssen besprochen werden. Entscheidend ist weiterhin die Prüfung der Urteilsfähigkeit des Patienten für seinen Sterbewunsch. Beim Suizid selber ist in der Regel ein Mitarbeiter der Sterbehilfeorganisation, nicht aber der Arzt anwesend. Nach Todeseintritt muss der assistierte Suizid als aussergewöhnlicher Todesfall der Polizei gemeldet werden.
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