Beinvenenthrombose und Lungenembolie nach Varizensklerosierung

Author:

Elsner Peter1,Meyer Jochen2

Affiliation:

1. Dermatologie, Allergologie, Dermatohistologie, SRH Wald-Klinikum Gera, Gera, Deutschland

2. Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Hannover, Hannover, Deutschland

Abstract

ZUSAMMENFASSUNGBei einer Patientin erfolgte unter der klinischen Diagnose „Venektasien Oberschenkel- und Unterschenkelbereich“ eine Schaumsklerosierungsbehandlung mittels Äthoxysklerolschaum. 5 Tage später stellte sich die Patientin mit starken Schmerzen im Wadenbereich und starker Behinderung beim Auftreten wieder vor, wobei nach klinischer Befunderhebung mit diskretem Rötungsnachweis der Verdacht auf eine Thrombophlebitis geäußert wurde. Die Behandlung erfolgte mit Ibuprofen. Ein Termin zu einer duplexsonografischen Untersuchung 11 Tage später wurde vereinbart, von der Patientin allerdings erst nach 16 Tagen wahrgenommen, wobei eine Phlebografie erfolgte, die eine tiefe Venenthrombose zeigte. Eine folgende stationäre Behandlung ergab zusätzlich eine Lungenarterienembolie.Die Patientin bemängelte ihre Behandlung in der Hautarztpraxis. Durch eine fehlerhafte Verödungsbehandlung bzw. Nachkontrolle sei eine tiefe Thrombose mit nachfolgender Lungenembolie nicht erkannt worden und durch Verkennung offenkundiger Symptome eine Falschbehandlung erfolgt.Von einem hinzugezogenen dermatologischen Gutachter und der Schlichtungsstelle wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. Die Verödungstherapie stellte zwar eine anerkannte Behandlungsmethode der Varikosis nach Facharztstandard dar. Eine tiefe Venenthrombose nach Sklerosierungstherapie ist zwar sehr selten, jedoch wären nach Wiedervorstellung der Patientin wegen erheblicher Beschwerden weiterführende diagnostische Maßnahmen, insbesondere eine duplexsonografische Abklärung, ohne wesentliche Zeitverzögerung indiziert gewesen. Es handelte sich um einen Befunderhebungsmangel, der im konkreten Fall zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden führte.Nach endovenösen Eingriffen bei Varikosis sind tiefe Venenthrombosen mit dem Risiko einer Lungenembolie seltene, aber typische Komplikationen. Bei nach einer Schaumsklerosierung auftretenden Extremitätenschmerzen sollte eine tiefe Venenthrombose differenzialdiagnostisch erwogen und unverzüglich durch eine Duplexsonografie und Bestimmung der D-Dimere bestätigt oder ausgeschlossen und ggf. leitliniengerecht therapiert werden. Die Verzögerung eines indizierten Thromboseausschlusses kann als schuldhafter Befunderhebungsfehler mit der Folge der Beweislastumkehr gewertet werden.

Publisher

Georg Thieme Verlag KG

Subject

Cardiology and Cardiovascular Medicine

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1. Polidocanol;Reactions Weekly;2022-09-03

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