Fingeramputationen und -replantationen bei unterschiedlichen Kostenträgern: Ist die Vergütung kostendeckend?

Author:

Sacher Maxi12,Auhuber Thomas34,Sauerbier Michael1,Arsalan-Werner Annika1

Affiliation:

1. Abteilung für Plastische, Hand- und Rekonstruktive Chirurgie, BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH

2. Universitätsklinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte, Handchirurgiezentrum, Operatives Referenzzentrum für Gliedmaßentumoren, Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH

3. Medizinmanagement, BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH

4. Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)

Abstract

Zusammenfassung Hintergrund Fingeramputationen sind ein in berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken häufig behandeltes Verletzungsbild und werden entweder durch Fingerreplantation oder Stumpfbildung therapiert. Die Kosten beider Therapieoptionen unterscheiden sich dabei erheblich. Ob eine kostendeckende Vergütung von Fingeramputationsverletzungen insbesondere mit nachfolgender Fingerreplantation erfolgt und inwiefern dies vom Kostenträger abhängt, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Methoden Anhand der Kosten- und Vergütungsdaten unserer Klinik aus den Jahren 2014 und 2015 wurde eine Analyse der Vergütung von Fingerreplantationen und Fingerstumpfbildungen durchgeführt und mit den Kostendaten der bundesweiten Kalkulationshäuser nach der InEK-Kalkulation verglichen. Anschließend erfolgte ein Vergleich der Vergütung gesetzlich krankenversicherter Patienten mit der Vergütung bei gesetzlich unfallversicherten Patienten. Ergebnisse Im Untersuchungszeitraum wurde bei insgesamt 90 Patienten eine Fingerreplantation (n = 30) oder -stumpfbildung (n = 60) von einem oder mehreren Fingern durchgeführt. Für primäre Fingerstumpfbildungen lagen die tatsächlichen Kosten (ca. 3551 Euro) niedriger als auf Basis der bundesweiten Kostendaten der Kalkulationshäuser (ca. 3809 Euro, p = 0,442) angenommen. Es konnte ein positiver Deckungsbeitrag von durchschnittlich 1008 Euro bei gesetzlich krankenversicherten und 688 Euro bei gesetzlich unfallversicherten Patienten errechnet werden (p = 0,578). Primäre Replantationen sowie Replantationen mit nachfolgender Stumpfbildung waren mit im Mittel 260 Euro bei gesetzlich krankenversicherten Patienten defizitär. Im Gegensatz dazu war die Vergütung der gesetzlichen Unfallversicherung mit im Mittel 900 Euro Erlös nach Abzug der Kosten kostendeckend. Schlussfolgerung Im deutschen DRG-System ist die Vergütung der Behandlung von Fingeramputationen abhängig vom Kostenträger. Während diese in der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für Fingerreplantationen als auch für Fingeramputationen in Berufsgenossenschaftlichen Kliniken kostendeckend ist, war dies bei gesetzlich krankenversicherten Patienten lediglich bei primären Stumpfbildungen der Fall. Insbesondere bei Fingeramputationsverletzungen, die mit einer Replantation versorgt werden, sollte eine Überarbeitung der Kalkulationsgrundlage in Erwägung gezogen werden, um monetäre Fehlanreize in der Patientenversorgung zu vermeiden.

Publisher

Georg Thieme Verlag KG

Subject

Orthopedics and Sports Medicine,Surgery

Cited by 3 articles. 订阅此论文施引文献 订阅此论文施引文献,注册后可以免费订阅5篇论文的施引文献,订阅后可以查看论文全部施引文献

1. The Declining Number of Finger Replantations in Germany;Annals of Plastic Surgery;2021-10-05

2. 10 Jahre Handtraumatologie – eine epidemiologische, strukturelle und ökonomische Standortanalyse an einem Krankenhaus der Maximalversorgung;Handchirurgie · Mikrochirurgie · Plastische Chirurgie;2021-02

3. HaMiPla Best Paper Sitzungen – Ihre Favoriten 2018;Handchirurgie · Mikrochirurgie · Plastische Chirurgie;2019-11-07

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