Affiliation:
1. Klinik für Augenheilkunde, Uniklinikum Freiburg, Freiburg
2. Institut für Physik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Freiburg
Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund Viele Sehbehinderte und Blinde können mit vergrößernden Sehhilfen wieder Lesefähigkeit erreichen. Diese Hilfsmittel werden an der Klinik für Augenheilkunde in Freiburg in der Sehbehindertenambulanz im Rahmen einer zeitaufwendigen Sprechstunde erprobt und verordnet. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Auswahl und Verordnung der Sehhilfen auch automatisiert nach Aktenlage möglich ist.
Methoden Mittels Datenbankrecherche wurden zwischen 2001 und 2016 folgende Parameter aus den Arztbriefen der Sehbehindertenambulanz extrahiert: Diagnose, bestkorrigierte Sehschärfe, Vergrößerungsbedarf, verordnete Sehhilfe und Versorgungswunsch. Die Sehhilfenverordnungen (optische Lupen, elektronische Lupen und Bildschirmlesegeräte) wurden mittels statistischer Modelle vorhergesagt und mit den tatsächlichen Verordnungen verglichen.
Ergebnisse Die Datenbankrecherche erbrachte insgesamt 1203 Patienten. 64% waren weiblich, das mediane Lebensalter betrug 80 Jahre. Verordnet wurden 29% Bildschirmlesegeräte, 11% elektronische Lupen, 34% optische Lupen und 26% sonstige Hilfsmittel bzw. kein Hilfsmittel. Die Übereinstimmung zwischen statistisch vorhergesagter und tatsächlicher Sehhilfenverordnung betrug insgesamt nur 73%. Dabei erwies sich der Vergrößerungsbedarf als statistisch signifikantester Faktor.
Schlussfolgerungen Die Zuverlässigkeit einer automatisierten Verordnung von vergrößernden Sehhilfen nach Aktenlage ist für den klinischen Alltag nicht ausreichend. Deshalb ist eine individuelle und persönliche Beratung mit ausführlicher Erprobung von vergrößernden Sehhilfen in der Sprechstunde wichtig. Hinzu kommt, dass dort neben der reinen Hilfsmittelverordnung regelhaft auch eine psychosoziale Beratung erfolgt.
Cited by
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