Author:
Marie Anders Rebecca,Roth Christian
Abstract
ZUSAMMENFASSUNGBei einem primären Kopfschmerz ist eine Bildgebung in der Regel nicht indiziert. Darunter fallen u. a. Migräne und Spannungskopfschmerzen, mit typischer Symptomatik. In solchen Fällen ist in der MRT-Bildgebung mit hoher Wahrscheinlichkeit kein pathologischer Befund zu erwarten.Kopfschmerzen, die nicht in diese Kategorie fallen, können sogenannte sekundäre Kopfschmerzen mit einer dem Kopfschmerz zugrundeliegenden Pathologie sein, die dann häufig auch im MRT sichtbar ist. Hierzu zählen z. B. atypische Kopfschmerzen, die sehr plötzlich aufgetreten sind oder in deren Verlauf sich relevante Veränderungen beobachten ließen. Andere, sogenannte “red flags”, die zu einer MRT-Abklärung führen sollten, sind neurologische Symptome, die den Kopfschmerz begleiten, wie auch afebrile Krampfanfälle oder Papillenveränderungen (Stauungspapille).Ein dabei auftretendes relevantes Problem sind inzidentelle Befunde in der MRT-Bildgebung, wie unspezifische Gliosen oder venöse Anomalien (DVA). Diese haben meistens keinen Zusammenhang mit Kopfschmerzen, führen aber – wenn einmal beschrieben – zu Beunruhigung. Eine ausführliche und gute Kommunikation über solche, meist harmlosen Befunde ist notwendig, schon vor der Untersuchung im Aufklärungsgespräch. Folgeuntersuchungen sind dann – wenn klinisch vertretbar – zu vermeiden.Manche anhaltenden Kopfschmerzen verunsichern aber Kinder und Eltern so stark, dass nur aus diesem Grunde eine MRT-Bildgebung erwogen wird. Beunruhigung allein – ohne die genannten red flags – ist aber keine ausreichende medizinische Indikation. Die Durchführung solcher MRT-Untersuchungen ist daher umstritten. Eine generelle Ablehnung solcher Untersuchungen ist in der Praxis aber kaum zu realisieren, Kinderarzt und Kinderradiologe werden hier weiter mit einer Indikationsgrauzone leben müssen.