Abstract
ZUSAMMENFASSUNGMit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde vom Gesetzgeber 2020 ein Gesetz verabschiedet, welches die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung voranbringen soll. Gemäß dem DVG haben Patient*innen einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – weltweit erstmalig. DiGA sind digitale Medizinprodukte, sogenannte „Apps auf Rezept“, die vom Bundesamt für Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden und höchste Anforderungen an Qualität, Datenschutz und Datensicherheit erfüllen müssen. DiGA sind indikationsspezifisch und auch in der Rheumatologie werden sie sich zur digitalen Therapiebegleitung und -überwachung etablieren. Traditionell ist die Rheumatologie Vorreiter beim Einsatz innovativer Behandlungsansätze und es besteht unter Rheumatolog*innen und Patient*innen bereits heute eine überaus hohe Bereitschaft zur Integration von digitalen Anwendungen in der Versorgung. DiGA fördern die aktive Einbindung der Patient*innen in den Behandlungsprozess und steigern Effizienz und Effektivität der Behandlung. Dadurch werden Zeit und Ressourcen der Rheumatolog*innen sinnvoller eingesetzt, Leitlinienprinzipien konsequenter umgesetzt und letztlich die Qualität der Versorgung nachhaltig verbessert. Mit diesem Artikel soll ein Überblick über die „Weltpremiere“ Digitale Gesundheitsanwendungen im rheumatologischen Versorgungskontext gewährt werden.
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