Affiliation:
1. Klinik für Hautkrankheiten, Universitätsklinikum Jena
2. Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Hannover
Abstract
ZusammenfassungEin Patient wurde unter der Diagnose einer Tinea pedum durch Trichophyton rubrum von einem Dermatologen fachgerecht topisch antimykotisch behandelt. Bei Therapieresistenz und Befundverschlechterung erfolgte eine Umstellung der Lokaltherapie, jedoch keine weitere Diagnostik bez. ätiologischer und Risiko-Faktoren. Eine Vorstellung bei einer chirurgischen Praxis führte zur Diagnose einer umschriebenen Nekrose der 3. Zehe rechts bei bekannter peripherer arterieller Verschlusskrankheit und Immunsuppression mit nachfolgender Zehenamputation und kompliziertem Wundheilungsverlauf. Nach Facharztstandard lag ein Befunderhebungsfehler vor, der rechtlich zu einer Beweislastumkehr führt, sodass die Gesundheitsschädigung in Form des Voranschreitens einer Weichteil- und Knocheninfektion bei umschriebener Nekrose der 3. Zehe rechts mit Amputation dem Arzt zuzurechnen war.Therapieresistente Fußmykosen und infizierte Fußläsionen erfordern unverzüglich intensive Behandlungsmaßnahmen und eine Fahndung nach Risikofaktoren wie eine gefäßdiagnostische Kontrolle.
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