Affiliation:
1. Medizinische Klinik m.S. Psychosomatik, Forschungsgruppe
Psychosomatische Rehabilitation, Charite Universitätsmedizin
Berlin
Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund Die ambulante Richtlinienpsychotherapie stellt qualitativ und
quantitativ eine wichtige Behandlungssäule für Menschen mit psychischen
Störungen dar. Ergänzend stehen stationäre Einrichtungen zur Verfügung. Von
besonderer Relevanz und Häufigkeit sind diesbezüglich psychosomatische
Rehabilitationskliniken. Es fehlen jedoch Daten, zum Zusammenspiel zwischen
ambulanter und stationärer psychotherapeutischer Behandlung, d. h. in wie vielen
Fällen ambulanter Psychotherapiepatienten eine stationäre
psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat oder indiziert
wäre und bei welchen Krankheitszuständen.
Methode 131 niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten und
Psychotherapeutinnen wurden im Rahmen eines Interviews zu insgesamt 322
Behandlungsfällen mit Blick auf die laufende Behandlung, vorangegangene
Reha-Maßnahmen und eine aktuelle Reha-Indikation befragt.
Ergebnis Nahezu 100% der Psychotherapiepatienten litten unter jahrelangen
psychischen Störungen und bei mehr als der Hälfte der Patienten lagen besondere
berufliche Problemlagen vor, was als Indikationsmerkmal für eine
psychosomatische Rehabilitation angesehen wird. 28% waren bereits in einer
Rehabilitationsmaßnahme, bei weiteren 28% wurde eine solche als indiziert
angesehen. Ein Vergleich von Patienten mit stattgehabten Reha-Maßnahmen,
aktueller Reha-Indikation und ohne Reha-Indikation zeigte, dass die beden
Gruppen der Rehapatienten älter waren, einen geringeren Bildungsstand hatten,
eine höhere Symptomschwere, einen problematischeren Behandlungsverlauf, eine
schlechtere Behandlungsprognose, einen höheren Grad allgemeiner sowie
beruflicher Teilhabeeinschränkungen und einen höheren Bedarf an
sozialmedizinischen Hilfestellungen.
Diskussion Die Daten der vorliegenden Untersuchung zeigen, dass viele
Patienten von Psychotherapeuten unter chronischen und teilhabebeeinträchtigenden
Erkrankungen leiden, bereits in psychosomatischer Rehabilitation waren oder
dorthin eingewiesen werden sollten. Richtlinienpsychotherapeuten sind daher
wichtige Kooperationspartner der stationären
psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation, was sowohl den Reha-Zugang
wie die Reha-Nachsorge betrifft. Eine Aufgabe der Sozialversicherungsträger
sollte sein, die Voraussetzungen für eine gute sektorenübergreifende Kooperation
zu schaffen. Bei der hohen Zahl der Fälle wäre auch die Indikationsstellung für
eine stationäre psychosomatische Rehabilitation zu präzisieren.