Author:
Schwärzler Frank,Frank Udo
Abstract
Mit der verfassungsgerichtlich angestoßenen bundesweiten Überarbeitung der
Landesgesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen und der Möglichkeit einer
medikamentösen Behandlung wider Willen wurden Fortschritte erreicht für die
Rechtssicherheit von Patient*innen und Behandelnden sowie ein Höchstmaß an
Patientenautonomie angestrebt. Zwangsbehandlungen setzen jedoch meist eine Fremd-
oder Selbstgefährdung voraus und können stets nur im stationären Rahmen durchgeführt
werden. Rechtlich und allgemeinpsychiatrisch steht damit kein Mittel zur
Verhinderung schwerer Rückfälle zur Verfügung.