Affiliation:
1. Institut für Medizinische Soziologie, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
2. Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Universität zu Lübeck
3. Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft, Charité – Universitätsmedizin Berlin
Abstract
Zusammenfassung
Ziel der Studie Der Einfluss des sozialen Status auf die Gesundheit ist gut belegt. Für den Bereich der Rehabilitation geben wenige Studien erste Hinweise auf sozial ungleiche Versorgung. Die Studie untersucht anhand einer Risikokohorte der Deutschen Rentenversicherung Bund die Rolle sozialer Ungleichheiten beim Zugang und in der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Methodik Die Datengrundlage bilden Fragebogendaten der ersten beiden Wellen des Dritten Sozialmedizinischen Panels für Erwerbspersonen (SPE III) sowie administrative Daten der Teilnehmenden (2013–2016). Diese Risikokohorte umfasst 40- bis 54-jährige Erwerbspersonen mit Krankengeldbezug im Jahr 2012. Mittels logistischer Regressionsmodelle wurden Antragstellung, Bewilligung und Ablehnung, Bewilligung nach Widerspruch und Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen analysiert. Der soziale Status wurde sowohl als sozioökonomischer Status (Index) als auch in der Einzeldimension Bildung als Prädiktor herangezogen. Die Analysen erfolgten getrennt nach Geschlecht. Alter, Erwerbsstatus sowie der subjektive Gesundheitszustand wurden als Kontrollvariablen berücksichtigt.
Ergebnisse Insgesamt wurden 2376 Versicherte, davon 1284 Frauen, in die Analysen eingeschlossen. 639 (26,9%) stellten mindestens einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Chance auf Antragstellung war bei Männern mit niedrigem sozioökonomischen Status (OR=1,8; 95%-KI=1,3–2,5) bzw. niedriger (OR=1,9; 95%-KI=1,3–2,8) und mittlerer Bildung (OR=1,5; 95%-KI=1,1–2,2) im Vergleich zur hohen Status- bzw. Bildungsgruppe erhöht. Bei den Frauen zeigte sich bei der Antragstellung ein signifikanter Unterschied zugunsten niedriger Bildung (OR=1,6; 95%-KI=1,1–2,5). Nach Adjustierung des Gesundheitszustandes und der aktuellen Erwerbstätigkeit verschwanden die Unterschiede. Hinsichtlich Bewilligung und Inanspruchnahme zeigten sich keine signifikanten Unterschiede nach sozialem Status, jedoch erfolgte bei Frauen mit mittlerer Bildung signifikant häufiger eine Bewilligung auf Grundlage eines Widerspruchverfahrens (OR=3,0; 95%-KI=1,1–8,2) als bei Frauen mit hoher Bildung.
Schlussfolgerung Die Analysen gaben keine Hinweise auf einen sozial ungleichen Zugang oder eine sozial ungleiche Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Allerdings beantragten Versicherte mit niedrigem sozialen Status insbesondere aufgrund einer schlechteren subjektiven Gesundheit häufiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Weitere Untersuchungen sind nötig, um zu überprüfen, ob dies dem objektiven Bedarf dieser Statusgruppe gerecht wird.