Author:
Gerke J.,Rassenhofer M.,Fegert J. M.
Abstract
ZusammenfassungBetroffene fortgesetzter sexueller Gewalt und schwer belastete, multiplen frühen Kindheitsbelastungen ausgesetzte Personen empfinden die aussagepsychologische Methode der Glaubhaftigkeitsbegutachtung häufig als Zumutung.Klinische und neuropsychologische Befunde zu Gedächtnisleistungen nach kindlicher Traumatisierung implizieren, dass gerade für Menschen, die fortgesetzte, chronische Misshandlungs- und Missbrauchserfahrungen gemacht haben, die Anwendung der kriterienbasierten aussagepsychologischen Begutachtung nicht angemessen ist. Strukturelle Veränderungen in Nervensystem und Stressachse führen zu Einschränkungen der Gedächtnisleistung, die es in Kombination mit häufig zusätzlich vorliegenden komplexen psychischen Traumafolgestörungen unmöglich machen, einzelne, zumeist lange zurückliegende Ereignisse als distinkte Einzeltaten zu beschreiben. Zudem ist die im Strafrecht gebotene Ausrichtung auf maximale Spezifität und Verhinderung von falsch positiven Feststellungen in anderen Rechtsgebieten inadäquat. Ein wissenschaftliches aber auch rechtspolitisches Hinterfragen dieses deutschen Sonderwegs erscheint angezeigt.
Subject
Family Practice,Clinical Neurology
Cited by
15 articles.
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