Abstract
ZusammenfassungNach Antrag auf Beihilfe zu einem Suizid wurden 494 psychiatrische Begutachtungen zur Urteils- und selbstbestimmten Willensfähigkeit erstellt; diesen folgten 261 assistierte Suizide. Die Ergebnisse werden Daten aus der Suizidtherapie und Suizidstatistik gegenübergestellt. Antragsteller auf Suizidbeihilfe geben langzeitige grundsätzliche Überlegungen (MW: 16 Jahre) und konkrete Planungen (MW: 5 Jahre) an. Für die einsamen Suizide wurden kürzere Bedenkzeiten (76% < 1 Woche) und Entschlusszeiten (97% < 1 Tag) berichtet. Die Altersverteilungen einsamer vs. assistierter Suizide: In der 7. Lebensdekade sind die prozentualen Häufigkeiten vergleichbar (einsam: 15,8%, assistiert: 13,8%); in der 1. bis 6. Dekade überwiegen einsame Suizide (56,6%; 8. bis 10. Dekade: 27,6%), in der 8. bis 10. Dekade überwiegen assistierte Suizide (63,2%; 1. bis 6. Dekade: 23,0%). Geschlechterverteilung: einsam: Männer 74,0%; assistiert: Männer 34,5%. Unter den Begründungen gelten bei den einsamen Suiziden psychische Störungen und Suchten als überwiegend, gerichtsmedizinische Statistiken bestätigen diese Verteilung. Bei den assistierten Suiziden ist das Verhältnis umgekehrt (somatisch 58,9%, psychopathologisch: 26,3%, andere: 11,1%). Angesichts dieser Hinweise dürfen die Erfahrungen der Suizidprävention und -therapie nicht unkritisch auf die Suizidbeihilfe projiziert werden.
Subject
Family Practice,Neurology (clinical)
Cited by
4 articles.
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