Affiliation:
1. Klinik für Kardiologie, Rhythmologie und Elektrophysiologie, Sana-Klinikum Remscheid GmbH, Remscheid, Deutschland
Abstract
ZusammenfassungDurch die neuen ESC-Leitlinien zur Herzschrittmacher- und kardialen Resynchronisationstherapie ändert sich die Indikationsstellung nur in wenigen Bereichen. Für Patienten mit
Tachykardie-Bradykardie-Syndrom, bei denen Vorhofflimmern nicht primär mit Katheterablation behandelt werden soll, wird die Indikation zur Schrittmachertherapie erleichtert. Gleiches gilt
aber auch für Patienten mit Sinusknotenerkrankung und vermutetem Symptom-EKG-Zusammenhang, die nun im Gegensatz zu den Leitlinien von 2013 auch bei leichter Symptomatik und ohne definierte
Pausenlänge im Einzelfall einen Schrittmacher erhalten können. Bei Verdacht auf Reflexsynkopen wird analog zur Synkopenleitlinie von 2018 ein diagnostischer Algorithmus aus
Kipptischuntersuchung, Karotis-Druckversuch und – im Fall von nicht diagnostischen Ergebnissen – Implantation eines Ereignisrekorders empfohlen. Erstmals finden sich auch eigenständige
Indikationen zur Schrittmachertherapie nach Implantation von Transkatheter-Aortenklappen.