Affiliation:
1. Fachklinik für Osteologie, Rheumatologie, Orthopädie und Gynäkologie
Der FÜRSTENHOF, Osteologisches Schwerpunkt- und Forschungszentrum
DVO
Abstract
ZusammenfassungDer Gesetzgeber stellt Menschen mit Behinderung unter einen besonderen Schutz.
Die Schwere der Behinderung wird anhand des „Grads der Behinderung/GdB“
beschrieben. Einer Funktionsstörung im Rahmen einer Erkrankung wird ein GdB
zugeordnet. Die Versorgungs-Medizin-Verordnung regelt die Höhe des jeweiligen
GdB in insgesamt 18 Kapiteln. Im Rahmen dieser Arbeit wurden den abstrakten
Angaben der Versorgungs-Medizin-Verordnung konkrete Kriterien für die
Beurteilung der Funktionseinschränkungen bei Osteoporose zugeordnet. Es ist das
Ziel dieser Arbeit, für die Ermittlung des GdB bei Patienten mit Osteoporose
konkrete, allgemein anerkannte und nachvollziehbare Kriterien zu etablieren um
bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe sicherzustellen.
Cited by
3 articles.
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