Affiliation:
1. Poliklinik, Funktionsbereich und Hiller-Forschungszentrum für
Rheumatologie, Universitätsklinikum Düsseldorf, Heinrich Heine
Universität Düsseldorf, Düsseldorf
Abstract
ZusammenfassungDie Veröffentlichung der neuen ACR/EULAR Klassifikationskriterien
für den systemischen Lupus erythematodes (SLE) und die Überarbeitung der
EULAR-Empfehlungen zum Management des SLE im vergangenen Jahr beinhalten viele wichtige
Neuerungen, die die Klassifikation und Versorgung von Lupus-Patienten verändern
werden. Dies bezieht sich sowohl auf generelle Grundprinzipien der Versorgung sowie auf
konkrete Therapieempfehlungen. So kann ein SLE erst als solcher klassifiziert werden, wenn
antinukleäre Antikörper (ANA) unabhängig von Titer-Höhe
und Fluoreszenzmuster nachgewiesen werden können. Sind ANA nachgewiesen, erhalten
Lupus-spezifische Symptome und serologische Auffälligkeiten einen Punktwert. Ab
einem Wert von 10 kann ein SLE-Patient als solcher klassifiziert werden. Im Hinblick auf
die Versorgung von SLE-Patienten sollte jede Therapie ganz im Sinne eines treat-to-target
Ansatzes mit dem Ziel der Remission verfolgt werden. Dies dient der Sicherung des
Langzeitüberlebens, der Reduktion von Schaden sowie der Verbesserung von
Lebensqualität. Erreicht werden diese Ziele durch konsequente Therapie und
regelmäßige Evaluation der Krankheitsaktivität. So sollen alle
Patienten bei Abwesenheit von Kontraindikationen Antimalariamittel erhalten. Bei
unzureichendem Ansprechen werden Steroidpulse über wenige Tage sowie der
frühzeitige Einsatz von Immunsuppressiva (IM) empfohlen. Die einzelnen IM und ihre
jeweiligen Indikationen sind im Text aufgeführt. Mit dem Einbezug von Biologika,
insbesondere Belimumab und Rituximab, haben außerdem nun ganz neue Substanzklassen
Einzug in die Empfehlungen gefunden.