App-basierte Systeme zur Ersthelfer-Alarmierung: Eine Einordnung in Datenschutz und rechtliche Aspekte der Anwendung

Author:

Elsner Christian1ORCID,Wnent Jan23,Radbruch Alexander4,Becker Laura5,Gross Benedict6

Affiliation:

1. Board of Directors, University Medicine Mainz, Mainz, Deutschland

2. Institut für Rettungs- und Notfallmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Kiel, Deutschland

3. Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel, Kiel, Deutschland

4. Klinik für Neuroradiologie, Universitätsklinik Bonn, Bonn, Deutschland

5. Legal Department, University Medicine Mainz, Mainz, Deutschland

6. PricewaterhouseCoopers GmbH, München, Deutschland

Abstract

ZusammenfassungDurch unverzüglich eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen können Überlebensraten im Fall eines Herz-Kreislauf-Stillstands deutlich erhöht werden. Ersthelferalarmierungs-Apps benachrichtigen per Smartphone-Ortung registrierte Personen, sodass sie Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten können, bis der reguläre Rettungsdienst eintrifft. In deutschen Leitstellen will man zwar zunehmend derartige Anwendungen einsetzen, es bestehen aber häufig datenschutzrechtliche und insgesamt juristische Bedenken. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Datenschutzes ergibt sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bei Gesundheitsdaten gelten zusätzlich zur allgemeinen Rechtfertigungspflicht für Datenverarbeitungen besonders strenge Regeln, die differenziert zu betrachten sind, wenn ein Einverständnis aufgrund des betrachteten speziellen Notfall-Settings nicht möglich ist. Die Rechtfertigung der Verarbeitung kann sich in diesen Fällen aus Art. 6 Abs. 1 lit. c)–e) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. c) DSGVO ergeben. In diesem Feld fehlt bisher jedoch eine grundsätzliche Einordnung, wie man herstellerunabhängig und über einen „Datenschutz durch Technikgestaltung“-Ansatz derartige Applikationen umsetzen kann.Der Beitrag erörtert dazu jeweils mit juristischem Hintergrund, aber auch anhand einer praktischen Lösungsskizze die Aspekte der Ortung der Ersthelfer per App, die Übermittlung der personenbezogenen Daten von Patienten an die Ersthelfer und die Rückübermittlung von Daten hinsichtlich des Einsatzes durch die Ersthelfer an die Leitstelle. Zudem wird auf die rechtliche Stellung und die Haftbarkeit der freiwilligen Ersthelfer eingegangen.In Summe kommen die Autoren zum Schluss, dass gegen die Ortung der Ersthelfer keine Bedenken bestehen, wenn sie mit deren Einwilligung, unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung und dem Aspekt der Vergröberung geschieht und natürlich die technische Lösung professionell umgesetzt wird. Im Punkt der Übermittlung der personenbezogenen Daten von Patienten an die Ersthelfer bestehen in Summe ebenfalls keine Bedenken, sofern auf den Anwendungsfall für besonders zeitkritische Notfälle geachtet wird. Auch die Rückübermittlung von Einsatzdaten durch den Ersthelfer scheint möglich. Eine Strafbarkeit der Beteiligten nach § 203 StGB scheitert spätestens aufgrund des sog. „rechtfertigenden Notstandes“ nach § 34 StGB. Die vorliegende Arbeit ist ein praktischer rechtlicher Leitfaden und kann Grundlage für eine Konzeption und Implementierung einer solchen Lösung sein.

Publisher

Georg Thieme Verlag KG

Subject

Critical Care and Intensive Care Medicine,Emergency Medicine

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