Affiliation:
1. Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Klinikum der Universität München Standort Großhadern, München
Abstract
ZusammenfassungDas Transplantationsgesetz (TPG) als Rechtsgrundlage für das Verteilungssystem in der Lebertransplantation in Deutschland wird durch Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) konkretisiert. In diesen Richtlinien wird der Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft festgestellt. Das Verfahren für die Richtlinienerarbeitung ist nun formalisiert und transparent gestaltet worden.Die Umfrage mit 502 Teilnehmern beleuchtet 4 aktuelle Aspekte des Verteilungssystems aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Interessengruppen (medizinisches Personal, Patienten auf der Warteliste Leber oder nach einer Lebertransplantation, Medizinstudenten und nicht medizinische Universitätsmitarbeiter und Studenten). Eine große Mehrheit der Befragten empfand das gegenwärtige Verteilungssystem für Spenderorgane als gerecht. Ärzten wurde ein großes Mitspracherecht hinsichtlich der Allokationsregeln eingeräumt. Die Chancen eines Patienten auf der Warteliste, rechtzeitig ein Spenderorgan zu erhalten, wurden schlechter eingeschätzt als sie tatsächlich sind. Die 6-monatige Alkoholabstinenz vor Aufnahme auf die Warteliste Leber bei alkoholbedingter Leberzirrhose stieß auf große Zustimmung bei den Befragten. Die Ergebnisse der Umfrage legen nahe, dass Vertrauen in die Ärzte bezüglich der Schaffung gerechter Allokationsregeln besteht und lassen auf eine breite Zustimmung zu dem aktuellen Verteilungssystem in der Lebertransplantation schließen.
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1. Editorial;Zentralblatt für Chirurgie - Zeitschrift für Allgemeine, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie;2018-08
2. Manipulationen in der Transplantationsmedizin und die Frage nach ihrer angemessenen Sanktionierung;Zeitschrift für Lebensrecht;2017-10-01