Abstract
ZUSAMMENFASSUNGZum 01.10.2023 ist die Neufassung des § 64 StGB, der die Maßregel (Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher mit Suchterkrankungen) bedingt, in Kraft getreten. Die Neufassung zielt auf eine deutliche Beschränkung der Zahl der nach § 64 StGB untergebrachten Straftäter ab. Das Vorliegen und der Schweregrad einer Substanzkonsumstörung, ihre Bedeutung (Zusammenhang) mit der angeklagten Anlasstat und die Erfolgsaussichten einer Unterbringung nach § 64 StGB müssen genau begründet werden. Die Neufassung wird erhebliche Bedeutung für die Gutachtens- und Rechtspraxis haben.
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