Abstract
ZUSAMMENFASSUNGOperative Eingriffe, um den Körper seinem inneren Empfinden anzugleichen, sind keine Seltenheit mehr. Geschlechtsangleichende Maßnahmen sind medizinischer Alltag geworden. Jedoch gilt das nicht für jede Form der Körpermodifikation. Die Body Integrity Dysphoria (BID) ist ein wenig erforschtes Phänomen, bei dem die Betroffenen das Verlangen nach einer Behinderung verspüren. Oftmals äußert sich diese Störung durch den Wunsch nach einer fehlenden Extremität. Bisweilen gelten Amputationen, ohne eine konventionelle medizinische Indikation, als rechtswidrig. Im Rahmen einer Literaturrecherche wurden Argumente zusammengetragen, welche für bzw. gegen eine Legalisierung von Amputationen bei BID-Betroffenen sprechen. Im Zuge dessen wurde, unter Berücksichtigung medizinethischer Prinzipien, ein theoretischer Vergleich zur Geschlechtsinkongruenz gezogen.Als zentrales Argument zugunsten einer Legalisierung wurde die Linderung des Leidensdrucks und dadurch die Verhinderung selbstdurchgeführter, lebensgefährlicher Amputationen aufgeführt. Weiterhin wurde der Vergleich zur Geschlechtsinkongruenz gezogen und im Sinne der Gleichbehandlung verschiedener Patientengruppen ebenfalls für eine Legalisierung argumentiert. Entgegengesetzt wurde verdeutlicht, dass geschlechtsangleichende Maßnahmen, im Gegensatz zu Wunschamputationen, keine Behinderung erzeugen. Zudem wurde festgestellt, dass ein solch schwerwiegender Eingriff nicht lediglich aus der Tatsache heraus legalisiert werden sollte, dass andere gesundheitsschädigende Operationen etabliert sind. Letztlich ist die BID noch zu unerforscht, um fest für eine Legalisierung von Wunschamputationen sprechen zu können.
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