Author:
Pannek Jürgen,Pannek-Rademacher Susanne
Abstract
SummaryDie Integrität des Nervensystems ist Voraussetzung für eine ungestörte Urinspeicherung und Blasenentleerung. Neurologische Systemerkrankungen (z. B. Rückenmarkverletzungen, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Spina bifida, zerebrovaskulärer Insult) führen in aller Regel zu einer neurogenen Blasenfunktionsstörung (NBFS). Typische Folgen sind Harnwegsinfekte (HWI) und eine überaktive Blase, die sowohl die Nierenfunktion schädigen als auch die Lebensqualität der Betroffenen massiv beeinträchtigen können.Die bisherigen Studien zeigen, dass durch klassische Homöopathie akute HWI effektiv, effizient und nebenwirkungsarm therapiert werden können. Bei 199 nicht fieberhaften HWI entschieden sich die Probanden in 104 Fällen für eine Antibiotikaeinnahme. In 78,8 % -waren die Betroffenen nach der initialen Antibiotikabehandlung beschwerdefrei. In 95 HWI-Episoden entschieden sich die Betroffenen für eine nichtantibiotische Therapie. Von den 59 HWI unter homöopathischer Behandlung waren die Patienten in 40 Episoden (67,8 %) nach der Erstbehandlung symptomfrei. Die Erfolgsraten der antibiotischen und der nichtantibiotischen Therapien waren nicht signifikant unterschiedlich.Zudem ist Homöopathie auch eine wirksame Prophylaxestrategie bei rezidivierenden HWI. Die Anzahl der HWI/Jahr reduzierte sich in der Gruppe mit homöopathischer Behandlung signifikant, während die HWI-Frequenz in der Kontrollgruppe über die Studiendauer unverändert blieb. Somit kann die Homöopathie wesentlich zur Reduktion des Einsatzes von Antibiotika beitragen. Bei der Therapie der Detrusorüberaktivität konnte kein Einfluss der homöopathischen Therapie auf urodynamische Parameter nachgewiesen werden.Aufgrund der unspezifischen und untypischen Symptome bei Menschen mit Rückenmarkverletzung sind gute medizinische Kenntnisse der Homöopath*innen unabdingbar, um die geschilderten Symptome einordnen zu können. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine wechselseitig wertschätzende Beziehung zwischen allen Beteiligten eine Grundvoraussetzung.