Affiliation:
1. Lehrstuhl für Psychotherapie und Diagnostik, Technische Universität Braunschweig
2. Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation, Charité Berlin
Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund Psychische Erkrankungen gehen vielfach mit Beeinträchtigungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einher. Es ergibt sich daraus häufig die Indikation für eine stationäre Rehabilitation. Derartige Patienten werden langzeitig v. a. von Hausärzten behandelt, die auch wichtige Vermittler bei der Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme sind. Allerdings weisen die Rentenversicherer darauf hin, dass in vielen Fällen von Erwerbsminderungsrenten vorab keine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde. Es stellt sich die Frage, bei welchen Hausarztpatienten eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird oder durchgeführt werden sollte.
Methode Eine prototypisch repräsentative Stichprobe von 307 Patienten aus 40 Hausarztpraxen wurde von einem psychosomatischen Konsiliararzt untersucht, einschließlich (Reha-)Behandlungsvorgeschichte, Krankheitsstatus und Teilhabe. Es wurde geprüft, welche Behandlungsoptionen vorliegen und ob aktuell eine Rehaindikation vorliegt. Bei der Hälfte der Patienten wurden die Hausärzte über die Konsilempfehlung informiert und ein halbes Jahr später nachgefragt, ob diese umgesetzt wurden.
Ergebnisse Bei 64% der Patienten mit chronischen psychischen Erkrankungen war bislang keine psychosomatische Reha erfolgt und auch keine Indikation gegeben. Bei 5,2% wurde bereits einmal eine stationäre psychosomatische Rehabilitation durchgeführt, und jetzt nicht nochmals eine Rehaindikation gestellt. Bei 27% wurde bislang noch keine Rehamaßnahme durchgeführt, wurde jetzt aber konsiliarärztlich erstmals empfohlen. Bei 3,6% war schon einmal eine psychosomatische Reha durchgeführt worden und dennoch vom Konsiliararzt eine Wiederholungsreha als sinnvoll erachtet. Patienten, die bereits einmal in Reha waren sind kränker und haben mehr Fähigkeits- und Teilhabeprobleme. Patienten, bei denen aus Sicht des Konsilarztes erstmalig eine psychosomatische Rehabilitation erwogen werden sollte, haben primär arbeitsbezogene Probleme und nur zu einem geringeren Ausmaß aktuelle psychische und somatische Beeinträchtigungen. Von 35 Patienten, bei denen der Konsiliararzt die Neubeantragung einer psychosomatischen Rehabilitation empfahl, wurde bei 13 im Verlauf der folgenden 6 Monate ein Antrag gestellt.
Schlussfolgerung Da Hausärzte eine zentrale Position bei der Betreuung von Langzeitkranken mit Teilhabebeeinträchtigungen haben, sollten Maßnahmen zur Förderung einer MBOR-Orientierung auch bei Hausärzten erfolgen. Dazu gehört auch eine verbesserte und erleichterte Kooperation bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen inklusive einer transparenten Begutachtung.
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