Affiliation:
1. Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht, Juristische Fakultät an der Georg-August-Universität Göttingen
Abstract
Was ist neu?Mit Wirkung zum 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr. Um möglichem Missbrauch entgegenzuwirken, hat sich der Gesetzgeber jedoch zugleich darum bemüht, Sicherungsvorkehrungen zu etablieren. Insbesondere ist eine zeitliche Befristung und eine generelle Nachrangigkeit der gesetzlichen Stellvertretung gegenüber Vollmacht und gerichtlicher Betreuung vorgesehen, was die neue Vertretungsbefugnis für Ehegatten eher zu einer Maßnahme der Überbrückung in Notlagen macht. Blickt man auf den für Klinikeinrichtungen und Ärzteschaft damit verbundenen bürokratischen Aufwand, wird man allerdings am Sinn des neuen Rechts zweifeln.
Reference10 articles.
1. Die große Reform: Das Notvertretungsrecht für Ehegatten kommt;R Kemper;Der Familien-Rechtsberater,2021
2. Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – Der neue § 1358 BGB;K Lugani;Medizinrecht,2022
3. Notgeschäftsführung zwischen Eheleuten;M Szantay;Neue Zeitschrift für Familienrecht,2021
Cited by
7 articles.
订阅此论文施引文献
订阅此论文施引文献,注册后可以免费订阅5篇论文的施引文献,订阅后可以查看论文全部施引文献