Die Forensische Psychiatrie in der DDR. Ein Überblick

Author:

Widmer Maria1,Schmidt-Recla Adrian2,Steinberg Holger1

Affiliation:

1. Forschungsstelle für die Geschichte der Psychiatrie, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Leipzig Medizinische Fakultät, Leipzig, Germany

2. Forschungsstelle DDR-Recht, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Jena, Germany

Abstract

ZusammenfassungIn der medizingeschichtlichen Auseinandersetzung mit der Psychiatrie in der DDR wurde dem Teilgebiet der forensischen Psychiatrie bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In der folgenden literaturbasierten Übersicht sollen daher wesentliche einführende Aspekte zu dieser Thematik dargestellt werden. Der inhaltliche Diskurs in diesem Fachgebiet rekurrierte insbesondere auf die forensisch-psychiatrische Begutachtung im Strafrecht, zu dem u. a. der bekannteste forensische Psychiater der DDR Hans Szewczyk wichtige Beiträge leistete. Nach Einführung des Strafgesetzbuches 1968 und den damit einhergehenden rechtlichen Veränderungen zur verminderten bzw. aufgehobenen Zurechnungsfähigkeit von Straftäter*innen fand bis Anfang der 1980er-Jahre eine Diskussion über verschiedene Fragen zur Verbesserung der Qualität der Gutachten und der Weiterentwicklung der Gutachtertätigkeit statt. Dabei beschäftigte man sich zwar mit der Begutachtung der Zurechnungsfähigkeit, nicht aber mit der Begutachtung der Prognose, was wahrscheinlich aus der Abschaffung des Maßregelvollzuges 1968 resultierte. Auf die Unterbringung und Behandlung forensisch-psychiatrischer Patient*innen weisen nur wenige Quellen hin. Psychisch kranke Straftäter*innen wurden kaum in spezifischen Abteilungen untergebracht, die auch nur in wenigen Kliniken ab Mitte der 1970er-Jahre errichtet wurden. Vermutlich fehlte es auch an eigens entwickelten strukturellen Behandlungskonzepten speziell für forensisch-psychiatrische Patient*innen. Insbesondere für psychisch kranke Rechtsbrecher*innen mit hoher Delinquenz war aufgrund der neuen Gesetzgebung nach 1968 eine stationäre Unterbringung dem Anschein nach kaum möglich. Für den zivilrechtlichen Bereich weisen insgesamt nur wenige Quellen vor allem auf eine Auseinandersetzung mit den Themen Entmündigung und Pflegschaft hin.

Publisher

Georg Thieme Verlag KG

Subject

Psychiatry and Mental health,Neurology (clinical),Neurology

Reference40 articles.

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