Affiliation:
1. Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, TU Berlin, Berlin
2. Institut für Public Health und Pflegeforschung – IPP, Universität Bremen, Bremen
Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund: Mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgung wurden für die Durchführung planbarer Eingriffe und Behandlungen in deutschen Krankenhäusern Mindestmengen festgelegt. Diese Arbeit untersucht retrospektiv ob die Einhaltung der Mindestmengenvorgabe mit den Behandlungsergebnissen in Zusammenhang steht. Analysiert wurden Unterschiede in der Krankenhaussterblichkeit für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe, Leber- und Nierentransplantationen, Stammzellentransplantationen sowie Knie-Totalendoprothesen.
Methode: In den Mikrodaten der deutschlandweiten Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) wurden alle Behandlungsfälle identifiziert, die der Mindestmengenregelung unterliegen und die jährliche Fallzahl des jeweiligen Leistungsbereiches pro Krankenhaus berechnet. Jahresweise wurde bestimmt, ob die Mindestmengenvorgabe erreicht wurde. Auf dieser Grundlage wurden die Behandlungsfälle 2 Untersuchungsgruppen zugeordnet: Fälle in Krankenhäusern mit Fallzahl gleich oder größer der Mindestmenge (≥ MM) und Fälle in Krankenhäusern mit Fallzahl unter der Mindestmenge (< MM). Anhand logistischer Regressionsverfahren wurden adjustierte Sterblichkeiten berechnet.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 28 931 Eingriffe am Ösophagus, 78 879 Eingriffe am Pankreas, 7 984 Lebertransplantationen, 21 773 Nierentransplantationen, 51 064 Stammzellentransplantationen und 1 093 296 Knie-Totalendprothesenimplantationen untersucht. Die adjustierte Sterblichkeit in Krankenhäusern mit Fallzahl≥MM war signifikant geringer als in Krankenhäusern mit Fallzahl<MM bei Eingriffen am Ösophagus (9,2% [95% KI 8,8–9,6] vs. 12,1% [11,4–12,9]), Eingriffen am Pankreas (8,6% [8,3–8,8] vs. 11,8% [11,2–12,5]), Nierentransplantationen (1,7% [1,4–1,8] vs. 3,3% [2,1–5,0]) und Knie-Totalendoprothesen (0,13% [0,12–0,14] vs. 0,18% [0,14–0,23]). Bei Lebertransplantationen zeigte die adjustierte Sterblichkeit keinen signifikanten Unterschied (15,5% [14,7–16,5] vs. 15,9% [12,9–19,3]). Bei Stammzellentransplantationen war die Sterblichkeit in Krankenhäusern mit Fallzahl≥MM signifikant höher als in Krankenhäusern mit Fallzahl<MM (6,0% [5,7–6,2] vs. 4,0% [3,2–4,9]).
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse zeigen für 4 der 6 untersuchten Leistungsbereiche ein signifikant geringeres Sterberisiko bei Behandlung in einem Krankenhaus, das die Mindestmengenvorgabe erreicht. Daraus lässt sich schließen, dass eine stringente Umsetzung der Mindestmengenregelung die Versorgungsqualität bei diesen Eingriffen verbessern könnte.
Subject
Public Health, Environmental and Occupational Health