Abstract
Zusammenfassung
Zielsetzung Der Einsatz von Zielvereinbarungen als Grundlage der variablen Vergütung von Chefärzten wird durch die regulatorischen Bestimmungen des § 135c SGB V n. F. sowie berufsrechtliche Vorgaben erheblich eingeschränkt. Der vorliegende Beitrag analysiert die Auswirkungen auf die Zweckmäßigkeit sowie den zukünftigen Einsatz von Zielvereinbarungen im Krankenhaus.
Methodik Die Analyse basiert auf einer empirischen Auswertung der von der Koordinierungsstelle „Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen“ bewerteten Zulässigkeit von Zielvereinbarungen sowie auf einer konzeptionellen Auseinandersetzung mit den Problembereichen der zulässigen Zielvereinbarungen aus der Perspektive des Krankenhauses.
Ergebnisse Während leistungsbezogene Zielvereinbarungen von der Koordinierungsstelle „Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen“ als nicht akzeptabel angesehen werden, sind andersartige Zielvereinbarungen aus der Perspektive des Krankenhauses ebenfalls als problembehaftet einzustufen.
Schlussfolgerung Aufgrund der regulatorischen Vorgaben sind die möglichen Zielvereinbarungen als zu einseitig zu beurteilen, da sie die Ziele des Krankenhauses nicht in ihrer Gesamtheit wiedergeben. Unter Beachtung der regulatorischen Vorgaben erscheint die Nutzung von Zielvorgaben als Personalführungsinstrument als nicht zweckmäßig.
Cited by
1 articles.
订阅此论文施引文献
订阅此论文施引文献,注册后可以免费订阅5篇论文的施引文献,订阅后可以查看论文全部施引文献