Abstract
Der Medizinische Dienst (MDK) in Bayern stuft in jüngster Zeit die auf einer reinen Nasen-Septumdeviation fußende Nasenatmungsbehinderung als Befindlichkeitsstörung ein und verweigert operative Korrekturen des Septums im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ob dies mit den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, soll nachstehend in Ergänzung der medizinisch-wissenschaftlichen Stellungnahme der AHRIN und der APKO untersucht werden.
Cited by
2 articles.
订阅此论文施引文献
订阅此论文施引文献,注册后可以免费订阅5篇论文的施引文献,订阅后可以查看论文全部施引文献
1. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde der LRO,;Laryngo-Rhino-Otologie;2021-06
2. Editorial;Laryngo-Rhino-Otologie;2019-05